Warum die ersten Tage entscheidend sind
Ab dem Zugang der schriftlichen Kündigung läuft die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG). Diese Frist ist unabhängig davon, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Genau deshalb lohnt es sich, in den ersten Tagen strukturiert vorzugehen, statt abzuwarten.
- Zugangsdatum genau notieren Merken oder dokumentieren Sie sich, wann genau die Kündigung bei Ihnen eingegangen ist – per Post, persönlich übergeben oder per Boten. Von diesem Datum an läuft die Klagefrist, nicht ab dem Datum, das auf dem Kündigungsschreiben steht.
- Kündigungsschreiben genau prüfen (lassen) Formale Fehler – etwa eine fehlende Unterschrift, eine falsche Sozialauswahl oder eine nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats – können eine Kündigung unwirksam machen. Das lässt sich oft nicht auf den ersten Blick erkennen.
- Rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen Da die Klagefrist nur 3 Wochen beträgt, sollten Sie sich möglichst frühzeitig beraten lassen – nicht erst kurz vor Fristablauf. So bleibt genug Zeit, die Erfolgsaussichten in Ruhe zu prüfen und gegebenenfalls Klage einzureichen.
Gut zu wissen: Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn der Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. In diesem Fall muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein – betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt.
Wie die Klage vor Gericht überhaupt abläuft
Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, reicht dafür nicht irgendeine allgemeine Klage ein, sondern einen ganz bestimmten Antrag: Es wird beantragt festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die konkrete Kündigung nicht beendet wurde. Das mag auf den ersten Blick wie eine Formalität wirken, ist aber wichtig – wird der Antrag falsch formuliert, kann das im schlimmsten Fall zulasten des Klägers gehen.
Bemerkenswert ist dabei: Die Klage bezieht sich immer auf die eine konkrete Kündigung, die angegriffen wird. Erhält jemand mehrere Kündigungen nacheinander oder gleichzeitig (etwa zunächst eine fristlose und "hilfsweise" eine ordentliche), muss grundsätzlich jede einzelne Kündigung eigenständig innerhalb der Drei-Wochen-Frist angegriffen werden – sonst gilt ausgerechnet die nicht angegriffene Kündigung als wirksam, selbst wenn eine andere, bereits erfolgreich angefochtene Kündigung eigentlich vorrangig gewesen wäre.
Praxistipp: Erfahrene Vertreter stellen neben dem Antrag gegen die konkrete Kündigung häufig zusätzlich einen allgemeineren Feststellungsantrag, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt fortbesteht. Das kann davor schützen, dass eine während des laufenden Prozesses ausgesprochene weitere Kündigung unbemerkt bestehen bleibt, weil sie nicht gesondert angegriffen wurde.
Nach der Einreichung: Wie geht es weiter?
Sobald die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht ist, bestimmt das Gericht zeitnah einen Termin zur Güteverhandlung – einem ersten, meist recht kurzfristigen Termin, bei dem ausgelotet wird, ob sich beide Seiten außergerichtlich einigen können. Viele Kündigungsschutzverfahren enden bereits an diesem Punkt mit einem Vergleich, häufig verbunden mit einer Abfindungszahlung.
Kommt in der Güteverhandlung keine Einigung zustande, geht das Verfahren in die nächste Phase über: den Kammertermin mit ausführlicherer mündlicher Verhandlung und gegebenenfalls Beweisaufnahme. Die Ladung zu diesem Termin muss dem Gegner eine gewisse Mindestfrist einräumen, damit dieser sich angemessen vorbereiten kann.
Wichtig zu wissen: Bereits mit der Einreichung der Klage beim Gericht wird die Klagefrist gewahrt – die förmliche Zustellung an den Arbeitgeber darf sich noch um eine angemessene Zeit anschließen, ohne dass die Frist dadurch verpasst wird.
Was, wenn die Frist schon knapp wird?
Auch wenn nur noch wenige Tage der 3-Wochen-Frist verbleiben, lohnt sich in der Regel noch eine kurzfristige Prüfung. Eine Kündigungsschutzklage lässt sich formal zunächst mit knappen Angaben einreichen und später begründen – wichtig ist vor allem, die Frist selbst zu wahren.
Frist läuft gerade?
Rufen Sie uns direkt an – wir prüfen Ihre Situation kurzfristig.Fazit
Eine Kündigung erhalten zu haben, bedeutet nicht automatisch, dass sie auch wirksam ist. Wer die ersten Tage nutzt, um Zugangsdatum, Kündigungsgründe und Fristen zu klären, verschafft sich die beste Ausgangslage für die weiteren Schritte – ob das eine Kündigungsschutzklage ist oder eine Verhandlung über eine Abfindung.
